Einkaufsberechtigung
Im SOMA einkaufen dürfen Personen, die folgende monatlichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
1 Personenhaushalt € 870,-
2 Personenhaushalt € 1.300,-
für jede weitere Person + € 110,-
Besondere Belastungen, wie beispielsweise nachweisbare Schuldentilgungen, werden extra berücksichtigt.
Gegen Vorlage
- des Einkommensnachweises (Lohn- oder AMS Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid),
- des aktuellen Meldenachweises (hier herunterladen)
- eines Lichtbildausweises
- und eines Fotos
wird der Einkaufspass kostenlos im Geschäftslokal während der Öffnungszeiten ausgestellt.
Der Einkaufspass berechtigt zu 3 Einkäufen pro Woche mit einem Limit von 10 Euro pro Einkauf.


