Einkaufsberechtigung

Im SOMA einkaufen dürfen Personen, die folgende monatlichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten: 

1 Personenhaushalt  € 870,-

2 Personenhaushalt  € 1.300,- 

für jede weitere Person  + € 110,-

Besondere Belastungen, wie beispielsweise nachweisbare Schuldentilgungen, werden extra berücksichtigt.

Gegen Vorlage

  • des Einkommensnachweises (Lohn- oder AMS Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid),
  • des aktuellen Meldenachweises (hier herunterladen)
  • eines Lichtbildausweises
  • und eines Fotos

wird der Einkaufspass kostenlos im Geschäftslokal während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Der Einkaufspass berechtigt zu 3 Einkäufen pro Woche mit einem Limit von 10 Euro pro Einkauf.